In der Bundesrepublik gibt es das Erstzugangsrecht zur psychotherapeutischen Behandlung, d.h. Sie können sich bei Bedarf direkt an einen Therapeuten wenden.

Verhaltenstherapie, Hypnose und Entspannungsverfahren werden für Einzel- und Gruppensitzungen von den öffentlichen oder Ersatzkassen bzw. der Beihilfe oder den privaten Krankenkassen übernommen. Eine Therapie muss beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt in Absprache mit dem Therapeuten. Die Kontingente für eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie belaufen sich auf 25 Sitzungen à 50 Minuten.

Sie haben Anspruch auf maximal 5 probatorische oder Vorlaufsitzungen, die unter anderem der thematischen Abklärung, der Beziehungsprüfung und der Zielorientierung dienen.

Neben den Kassen wird Verhaltenstherapie von privaten Kassen oder der Beihilfe übernommen.

Hypnotherapie/Hypnose, Hypnocoaching, Kurzzeittherapie, Supervision und Coaching sind privat zu zahlen. Eine Therapie- oder Hypnosesitzung von ca. 50 Minuten beläuft sich auf 100 Euro, Coaching und Supervision inklusive der MwSt. auf mindestens 120 €. Ein Paarcoaching beläuft sich bei 100 Minuten auf das Doppelte.